Ausbildungsordnung
Berufsfachschule für Buchillustration Hamburg
Ausbildungsordnung Februar 2024
1 Aufnahme
1.1 Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung erfolgt im Rahmen eines Info/Aufnahmetages. (Ausnahmen und individuelle Vereinbarungen sind möglich)
Zur Aufnahme sind mitzubringen eine Mappe mit eigenen Arbeiten aus den letzten drei Jahren, die eine zeichnerische und malerische Voraussetzung erkennen lassen. Die Mappe wird von einem/einer Lehrer*in der Schule gesichtet und auf ihre Qualität geprüft.
In einem Einzelgespräch schildert der/die Bewerber*in seinen/ihren bisherigen Werdegang und seine/ihre Motivation. In diesem Gespräch sollen die Ernsthaftigkeit und das Profil des/der Bewerber*in sichtbar werden.
Sind die Voraussetzungen für eine Ausbildung gegeben, erhält der/die Bewerber*in den Ausbildungsvertrag zur Unterzeichnung. Erst mit Gegenzeichnung des Vertrages durch die Schulleitung ist die Aufnahme vollzogen.
2 Zeitrahmen der Ausbildung
2.1 Beginn
Das Ausbildungsjahr beginnt am 2.September 2024.
Der Unterrichtsbeginn fällt in der Regel auf den ersten Montag nach den Hamburger Sommerferien.
2.2 Zeitrahmen
Die Ausbildung umfasst 3 Schuljahre zu je 39 Wochen. In der Woche findet der Unterricht jeweils von montags bis freitags von 8.30 – 13.00 Uhr statt. An den Nachmittagen stehen die Ateliers den Schülern und Schülerinnen für die Weiterarbeit zur Verfügung.
Die Unterrichtsinhalte sind gegliedert nach fachbezogenen Blockwochen, sogenannten Epochen und Tageseinheiten. Über die Unterrichtseinheiten erhält der Schüler und die Schülerin einen Stundenplan und einen Fächernachweis. Siehe Curriculum.
2.3 Ferien
Die Ferien richten sich in der Regel nach den Hamburger Schulferien und werden durch die Berufsfachschule bestimmt.
3 Ausbildungsverlauf und Anforderungen
3.1 Fächer und Ausbildungsnachweise, Anwesenheit, Wiederholungen
- Der/die Schüler*in verpflichtet sich den Unterricht regelmäßig zu besuchen und morgens pünktlich zu erscheinen.
- Der/die Schüler*in hat alle ihm/ihr aufgetragenen Hausarbeiten, Referate rechtzeitig herzustellen, vorzutragen und abzugeben.
- In jeder Unterrichtseinheit wird eine Anwesenheitsliste geführt. Der/die Schüler*in erhält eine Bescheinigung, in Form einer Unterschrift auf dem Fächernachweis, über die erfolgreiche bestandene Teilnahme eines Faches, die nur ausgestellt wird, wenn das Unterrichtsziel erreicht Die Anforderungen für das Unterrichtsziel werden vorher von dem/der jeweiligen Lehrer*in formuliert, individuelle Vereinbarungen können getroffen werden.
- Es wird eine Anwesenheit von 80% der Unterrichtszeit vorausgesetzt, um die Bescheinigung zu erhalten. Krankmeldungen müssen ab 3 Tagen mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden, diese Tage werden als Fehlzeit Wer im 1. und 2. Ausbildungsjahr weniger als 80% der Epochenscheine aufweist, muss das jeweilige Schuljahr wiederholen. Wer im 3. Ausbildungsjahr weniger als 80% der Epochenscheine aufweist, wird nicht zur Abschlussprüfung
zugelassen. Sollte die Abschlussprüfung nicht absolviert werden, stellt die Berufsfachschule lediglich eine Teilnahmebescheinigung für absolvierte Epochen aus, ein Abschlusszertifikat wird in diesem Fall nicht vergeben.
- Für die Anforderungen zur Zwischenprüfung erhält der/die Schüler*in ein gesondertes Über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt.
- Für die Anforderungen zur Abschlussarbeit Illustration erhält der/die Schüler*in ein gesondertes
- Das Abschlusszeugnis und/oder -zertifikat erhält der/die Schüler*in erst nach einem ausgeglichenem Finanzkonto zum Ende der Ausbildung.
3.2 Wiederholungen
Die Wiederholung eines Schuljahres ist möglich. Es fallen dafür die üblichen Schulgelder an. Wer im Schuljahr weniger als 80% der Fächerbescheinigungen vorweisen kann, muss das Schuljahr wiederholen. Die Fächerbescheinigung wird pro Epoche von dem/der Lehrer*in vergeben (Details siehe Ausbildungsverlauf, Punkt 3.1.c.).
Wer die Zwischenprüfung zum gesetzten Termin nicht absolviert und nicht bestanden hat, muss das
- Jahr wiederholen.
3.3 Fächer- und Ausbildungsnachweise
Zum Abschluss jeder Epoche wird ein Rückblick gehalten, in dem die Ergebnisse und Werke der Schüler*innen reflektiert werden. Der/die Schüler*in erhält zeitnah eine Bescheinigung über eine erfolgreich absolvierte Epoche, wenn er/sie die Aufgabenstellung erfüllt hat. Diese Bescheinigungen sind der „Fächer- und Ausbildungsnachweis“. Insofern sind diese Leistungsnachweise eine die Ausbildung begleitende Prüfung und spiegeln den aktuellen Stand des/der Schüler*in wider.
Der/die Schüler*in hat selbst für die Vollständigkeit der Bescheinigung zu sorgen.
Der Widerspruch über eine nicht erhaltene Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen im Sekretariat schriftlich eingereicht werden.
Im Konfliktfall wird eine Schiedskommission eingesetzt.
4 Prüfungsordnung
4.1 Prüfungsarten
- Aufnahmeprüfung
- Zwischenprüfung
- Abschlussprüfung
4.2 Prüfungsformen der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung
- Ausstellung der eigenen Arbeiten
- Fertigstellung eines selbst illustrierten und gedruckten Buches
- Präsentation
- Vortrag
- Prüfungsgespräch
4.3 Prüfungen im Unterricht:
- Präsentation der Arbeiten
- Referat
- Test
- Hausarbeit
4.4 Zwischenprüfung: Jahresarbeit zu einem Baum
- Die Anforderungen für die Jahresarbeit werden in einem gesonderten Merkblatt mit Richtlinien beschrieben.
- Die Termine für die Zwischenprüfung im Ausbildungsjahr werden durch die Schule bekanntgegeben.
- Die Prüfung wird analog zur Abschlussprüfung (siehe Leistungsermittlung / Zensuren) benotet. Weniger als ausreichend gilt als nicht bestanden.
4.5 Abschlussprüfung
- Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt im Januar. Es wird Thema, Technik und Konzeption für das Abschlussbuch eingereicht.
- Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt mit dem Nachweis der Voraussetzungen (siehe 4.6) Der Termin ist in der Regel Ende Mai und wird durch die Schulleitung bekannt gegeben.
- Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus den Lehrer*innen der Berufsfachschule für Buchillustration Hamburg und die jeweils von ihnen hinzugezogenen externen Fachlehrer*innen.
- Die Ergebnisse der Prüfungen werden in einer Konferenz des Lehrerkollegiums ausgewertet und anerkannt. Über das Prüfungsergebnis entscheidet im Zweifelsfall der/die Lehrer*in.
- Über das Ergebnis der Prüfung wird mit dem/der Schüler*in ein Gespräch geführt.
4.6 Zulassung zur Prüfung
Voraussetzungen:
- Vollständig geführtes Ausbildungsbuch
- vollständiger Nachweis der erhaltenen Fächerscheine (80%)
- Bestandene Zwischenprüfung
- Abgabe des Portfolios aus den 3 Ausbildungsjahren in digitaler Form als PDF.
- Abgabe der Studienbücher
4.7 Termine Abschlussprüfung
Die Abgabe der Abschlussarbeit in Form des gedruckten Buches erfolgt 3 Wochen, die Darstellung und Prüfung in der vorletzten Woche vor den Sommerferien.
Für die Herstellung der Abschlussarbeit hat der/die Schüler*in 8 Wochen Zeit.
Das Abschlusszeugnis wird am letzten Schultag vor den Sommerferien übergeben. Die Ausbildung endet mit Erhalt des Abschlusszeugnisses.
4.8 Prüfungsgegenstand Abschlussprüfung
Die Abschlussarbeit setzt sich zusammen aus:
- Einem selbst illustrierten und gestalteten Buches in gedruckter Form und eine Präsentation zu:
- Idee und Konzeption der Illustrationen
- Gestaltung und Layout
- Ausführung und Technik
- dem Ausbildungsbuch
- das Portfolio mit den Werken aus den 3
4.9 Leistungsmessung und Leistungsdokumentation
Die Bewertung der Prüfungsleistung orientiert sich an den allgemeinen Anforderungen des Berufsbildes, dem Ablauf der individuellen Entwicklung und den vorausgegangenen künstlerischen und theoretischen Ausbildungsleistungen.
4.10 Zensuren
In die Abschlusszensur fließen folgende Faktoren ein:
- Ausbildungsbuch zu 10%
- Portfolio zu 30%
- Abschlussarbeit zu 40%
- Präsentation und Darstellung der Abschlussarbeit zu 20%
4.11 Leistungsermittlung / Zensuren
Note | Note mit Tendenz | Bewertung | Prozent |
1 (sehr gut) | 1 + | 0,7 | > 95% |
1 | 1,0 | > 90% | |
1 – | 1,3 | > 85% | |
2 (gut) | 2 + | 1,7 | > 80% |
2 | 2,0 | > 75% | |
2 – | 2,3 | > 70% | |
3 (befriedigend) | 3 + | 2,7 | > 65% |
3 | 3,0 | > 60% | |
3 – | 3,3 | > 55% | |
4 (ausreichend) | 4 + | 2,7 | > 50% |
4 | 4,0 | > 45% | |
4 – | 4,3 | > 35% | |
5 (mangelhaft) | 5 + | 4,7 | > 30% |
5 | 5,0 | > 25% | |
5 – | 5,3 | > 20% | |
6 (ungenügend) | < 10% |
4.12 Bewertungskriterien
- Das Ausbildungsbuch
- Die Portfolio mit den Werken aus den 3 Ausbildungsjahren
- Darstellung und Präsentation der Werke der Abschlussarbeit während der Abschlusswoche
- Das Ausbildungsbuch
- Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit
- Individuelle Verarbeitung und Aufarbeitung des Unterrichts
- Das Ausbildungsbuch
Das Ausbildungsbuch soll eine Dokumentation und Reflexion des Unterrichts für den/die Schüler*in sein. Es soll einen Spiegel der Epochen enthalten mit Aufgabenstellung, Prozessführung, Fähigkeitsbildung und individueller Reflexion des/der Auszubildenden.
- Das Portfolio
Das Portfolio mit den Arbeiten aus dem Unterricht und mit eigenständigen Arbeiten bietet einen Spiegel der handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten des/der Schüler*in. Kriterien der Beurteilung sind Wahrnehmungsfähigkeit, Sensibilität, Eigenständigkeit, Ausdrucksfähigkeit und Charakter der Arbeiten.
- Abschlussarbeit:
- Idee und Konzeption der Illustration
- Gestaltung und Layout
- Ausführung und Technik
- Präsentation der Abschlussarbeit:
- Auftreten und Sprache
- Vermitteln und Verhandeln
- Prüfungsgespräch
4.13 Abschlusszeugnis
Der/die Schüler*in erhält ein Abschlusszeugnis.
4.14 Prüfungswiederholung
Die Abschlussprüfung kann wiederholt werden oder der Prüfungstermin kann individuell neu festgelegt werden, wenn ein triftiger Grund nachgewiesen und im Gespräch über den Sinn einer erneuten Prüfung befunden wurde. Hierüber wird mit dem/der Schüler*in ein Gespräch geführt, aufgrund dessen das Kollegium der Schule über die Modalitäten einer erneuten Prüfung befindet.
Rechte, Pflichten, Widerspruch
Für den Konfliktfall wird vom Kollegium eine Schiedskommission eingesetzt, die die Entscheidung überprüft.
- Als Unterlagen für einen Schiedsvorgang dienen
- die Ausbildungsordnung
- die Prüfungsordnung
- der Ausbildungsvertrag (siehe Anlage „Ausbildungsvertrag“)
- Sondervereinbarungen, sofern sie in Gesprächsprotokollen festgehalten worden sind
- Sonstige dokumentierte Verabredungen über Unterrichtsleistungen
- alle Portfolios
- Prüfungsgebühren
Es werden keine Prüfungsgebühren erhoben.
- Prüfungsverwaltung
Alle prüfungsrelevanten Vorgänge werden im Sekretariat verwaltet.
Dem Sekretariat obliegt die übersichtliche Archivierung der Vereinbarungen, Gesprächs- und Prüfungsprotokolle.
Der/die Schüler*in sorgt selbst für die Vollständigkeit der Ausbildungsunterlagen zur Vorlage für die Prüfung.